Datum: 22.5.2012

Evangelische Kirchengemeinde Beckum

Unsere Konfis auf dem Konfi-Camp in Otterndorf.

Konfirmandenarbeit

Was früher einmal "Konfirmandenunterricht" oder "kirchlicher Unterricht" hieß, heißt heute ganz offziell Konfirmandenarbeit. Unsere Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden trägt dem Rechnung: Die Konfirmandenarbeit unserer Gemeinde ist nach dem sogenannten Blockmodell organisiert. Das bedeutet: Wir treffen uns in der Regel einmal im Monat an einem ganzen Samstag Vormittag und erabeiten uns in Form von Projektarbeit verschiedene christliche Themen.

Die gesamte Konfi-Zeit dauert anderthalb Jahre. Fester Bestandteil ist das Konfi-Camp des Kirchenkreis, jeweils in der ersten Woche der Sommerferien.

[Unsere aktuellen Konfi-Gruppen]

Zulassung zur Konfirmation

Das Presbyterium der Kirchengemeinde muss für jede Konfirmandin und jeden Konfirmanden am Ende der Unterrichtszeit die Zulassung zur Konfirmation beschließen. Früher geschah das im Anschluß an eine Prüfung. Das ist nun nicht mehr so.

Trotzdem sind an die Zulassung zur Konfirmation sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Die wichtigsten Veränderungen gibt es hier:

1. Mitwirkung an Gottesdiensten

Eine Prüfung am Ende der Unterrichtszeit und ein gesonderter Vorstellungsgottesdienst findet nicht mehr statt. Dafür sollen sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden im Laufe der Konfirmandenzeit in zwei mit vorbereiteten Gottesdiensten der Gemeinde vorstellen und Arbeits- und Lernergebnisse aus dem Unterricht präsentieren. Die Mitwirkung an solchen Gottesdiensten ist Teil der Konfirmandenarbeit.

2. Minimaler Lernstoff

Es gibt minimale Lernanforderungen, die im Laufe der Konfirmandenzeit unter Beweis gestellt werden sollen. Dazu gehört u.a. das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis und Psalm 23. Das geschieht, in dem man dem Pfarrer oder einem Teamer den Lernstoff aufsagt und dieser dann das Gelernte "abhakt".

3. Regelmäßiger Gottesdienstbesuch

Die Konfirmand/innen sollen regelmäßig den Gottesdienst besuchen. Erwartet werden im Laufe der Konfirmandenzeit insgesamt 30 Besuche. Praktisch bedeutet das, etwa alle zwei Wochen einen Gottesdienst zu besuchen.

4. Regelmäßige Unterrichtsteilnahme

Eine regelmäßige und aktive Unterrichtsteilnahme wird vorausgesetzt. Am Ende der Konfirmandenzeit sollen die Konfirmandinnen und Konfirmanden an mindesten 80% der Unterrichtseinheiten (inklusive Konfi-Camp) teilgenommen haben. Das Konfi-Camp ist unverzichtbarer Bestandteil unseres Unterrichtskonzeptes. Für die, die aus nachvollziehbaren Gründen am Konfi-Camp nicht teilnehmen können, wird nach dem Camp ein gesonderter Unterrichtstermin angesetzt (ein gesonderter Blocktag oder mehrere einstündige Nachmittagseinheiten).

Alles in allem

Zugelassen zur Konfirmation wird, wer an mindestens zwei Gottesdiensten aktiv mitgewirkt, die Kenntnis von christlichen Grundtexten unter Beweis gestellt, 30 Gottesdienstbesuche nachgewiesen und mindestens 80% der Unterrichtszeit besucht hat (inklusive Konfi-Camp).